Mitwirken im Katastrophenschutz
Die Katastrophenabwehr ist absolut auf freiwilliges ehrenamtliches Engagement unserer Mitmenschen angewiesen. Diese Menschen gehen ihren Berufen nach und treffen sich regelmäßig in den Einheiten des Katastrophenschutzes, um für den Ernstfall zu üben und ihm vorzubeugen.
Was kann ich beim Katastrophenschutz tun?
Es gibt verschiedene Fachdienste im Katastrophenschutz. Sanität, Betreuung, Brandschutz und unsere Regieeinheit Information und Kommunikation. Aber auch auf unseren Inseln können Sie sich z.B. als Deichgänerin oder Deichgänger eingagieren. Als Helferin oder Helfer im Katastrophenschutzdienst werden Sie je nach Fachdienst aus- und weitergebildet. Sie nehmen an Dienstabenden, Veranstaltungen, Übungen und Einsätzen der Organisation sowie der unteren Katastrophenschutzbehörde des Kreises Nordfriesland teil.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich engagieren möchte?
Um hier nicht zu kleinteilig zu werden, wenden Sie sich ganz einfach mit Ihren Ideen und Wünschen an die untere Katastrophenschuztbehörde. Dort werden Sie weitervermittelt. katastrophenschutz@nordfriesland.de
Was sollte ich vorbereitend wissen
Wenn Sie sich für ein Engagement im Katastrophenschutz entscheiden, danken wir Ihnen dafür. Ein paar kleine Dinge bitten wir Sie dann zu beachten.
- Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden über Ihr Engangement.
- Sprechen Sie auch mit Ihrem Abreitgeber über Ihr Engangement. Sollte Ihr Arbeitgeber Fragen dazu haben, sollte er sich gern an die untere Katastrophenschutzbehörde wenden. Wir entwickeln zu Zeit ein Info-Blatt für Arbeitgeber.
Im Normalfall beginnt Ihr Engagement mit einer Ausbildung und danach mit Dienstabenden, Schulungen und Übungen. Sollte jedoch in Deutschland oder sogar der EU eine Notlage entstehen, gibt es eine Hilfeleistungskette, die alle Landkreise um Hilfe ersucht. Daher kann es dazu kommen, dass nordfrisische Katastrophenschutzeinheiten im gesamten Bundesgebiet zum Einsatz kommen. Dies geschieht erfahrungsgemäß mit einem Vorlauf von etwa einem Tag. Die Einsatzdauer ist auf 7 Tage festgelegt. Danach wird eine Ablösung initiiert.
Wie läuft ein Einsatz ab
Wie oben beschrieben richtet ein Ort, der eine Notlage erleidet, ein Hilfeleistungsersuchen an sein Bundesland. Diese sendet es weiter an das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes. Dort wird das Hilfeleistungsersuchen geprüft und weiter an alle Bundesländer gesendet. Diese widerum senden es weiter an die unteren Katastrophenschutzbehörden. Dort wird es geprüft und ggf. mit einem Hilfeleistungsangebot beantwortet. Sogleich werden die entsprechenden Einheiten darüber in Kenntnis gesetzt, dass deren Einsatz angeboten wurde. Nimmt der notleidende Ort das Angebot an, werden die EInheiten bundeslandweise formiert und in den Einsatz entsandt.
Sie sollten direkt nachdem Sie über einen möglichen Einsatz informiert wurden, mit Ihren persönlichen Vorbereitungen beginnen.
- Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden; Kann ihr persönliches Umfeld SIe für 7 Tage entbehren?
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber; Kann er Sie für die geplanter Dauer von 7 Tagen (zzgl. 2 Tagen Erholungspause) an Ihrem Arbeitsplatz entbehren? (Ihr Arbeitgeber erhält Lohnersatz für die Dauer des EInsatzes)
Sollte Sie in einem dieser Bereiche nicht entbehrlich sein, wenden Sie sich an Ihre Einheitsführung, dass SIe an diesem Einsatz nicht teilnehmen können.
Sollten Sie entbehrlich sein, packen Sie ihre Tasche für 7 Tage. Gehen Sie dabei davon aus, dass Ihnen nur ein Feldbett und ein Schlafsack in einer Gemeinschaftsunterkunft gestellt wird. Packen Sie nur das Nötigste ein. Eine Packliste finden Sie hier. Bitte beschränken SIe technische Gegenstände auf ein Mindesmaß. Ein Internetzugang steht Ihnen nicht unbedingt zur Verfügung.
Sie werden in einem Einsatz vollverpflegt. Benötigen Sie ein bestimmte Kostform, teilen Sie dies Ihrer Einheitsführung mit.
Was muss ich nach einem Einsatz beachten
Der Einsatz ist beendet und Sie sind wohlbehalten zu Hause angekommen.
Nach § 13 des Gesetzes über den Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG) haben Sie Anspruch auf Freistellung für die Dauer des Einsatzes und eines angemessenen Zeitraumes danach. Bei einem 7-tägigen Einsatz sind dies regelmäßig 2 Tage. Für diesen Zeitraum erhält Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ebenfalls Lohnersatz. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann die Erstattung des fortgewährten Arbeitsentgeltes hier beantragen.
Sprechen Sie nach der Rückkehr mit Ihrem persönlichen Umfeld über das, was Sie erlebt und erfahren haben. Sicher werden Sie auch im Rahmen Ihrer Einheit noch das eine oder andere Mal über den Einsatz sprechen.
Sollten Sie sich vom Einsatz belastet fühlen und schwer mit dem erlebten zurecht kommen, scheuen Sie sich nicht, Ihre Einheitsführung anzusprechen. Es gibt Angebote, die Ihnen helfen können.
Sprechen Sie auch nach der Rückkehr wieder mit Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie auch dort gern Ihre Eindrücke. Dadurch helfen Sie Verständnis für Ihr Engagement und den Einsatz zu erzeugen.
Ich habe noch weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen zu stellen. Treten Sie mit uns in Kontakt - wir freuen uns auf Sie!